Aktuell warnt das Deutsche Patent- und Markenamt vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen. „Das Angebot dieser Unternehmen beinhaltet eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Angeboten wird auch die Verlängerung von Schutzrechten beim DPMA, wobei dies als Dienstleistung zusätzlich zu den amtlichen Gebühren in Rechnung gestellt wird.“, so das DPMA auf seiner Website.
Aktuell werden bundesweit Unternehmen angeschrieben und aufgefordert eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die den Anschein erwecken, in Zusammenhang mit dem DPMA zu stehen. Teilweise wird dabei in betrügerischer Absicht der Eindruck erweckt, man hätte Urheber- oder Schutzrechte verletzt und müsse deshalb eine Gebühr zahlen oder eine Dienstleistung des jeweiligen Unternehmens in Anspruch nehmen.
ACHTUNG: AUF KEINEN FALL GELD ÜBERWEISEN!
Denn der Trick dieser Anbieter ist der, und so steht es auch im Kleingedruckten der jeweiligen Schreiben, dass mit der Überweisung des geforderten Betrages ein Vertragsverhältnis zustande kommt, aus dem man dann nur sehr schlecht wieder heraus kommt. Im schlimmsten Fall kann dies erhebliche Kosten verursachen, ohne dass ein wirklicher Gegenwert erfolgt.
Es ist daher ratsam, diese Schrieben sofort zu vernichten und gar nicht darauf zu reagieren. Im Zweifelsfall ist es sicherlich sinnvoll juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin einzuholen. Ganz bestimmt aber sollte man einen Rechtsbeistand einschalten, wenn auf das erste Schreiben weitere Forderungen folgen oder wenn sogar mit Maßnahmen irgendwelcher Art gedroht wird.
Der entsprechenden Artikel auf der Website des DPMA ist HIER zu finden.
Eine Liste mit den bisher bekannten Namen dieser oftmals sehr dubiosen unternehmen findet man HIER.