Aktuelle Information zur Corona-Situation

Aktuelle Information zur Corona-Situation

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung entsprechend der Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen angepasst. Sie tritt am Donnerstag, den 13. Januar 2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 09. Februar 2022.

Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest Du unter www.land.nrw/corona/

Die wichtigsten Neuregelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:

Keine Testpflicht für Geboosterte oder Genesene bei 2G+
Wer zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung gebooster oder in den letzen drei Monaten von einer Infektion genesen ist, muss überall dort, wo die 2G+ Regel gilt, keinen zusätzlichen Test nachweisen. Das gilt z.B. für die Gastronomie und den Sport in Innenräumen. Bei der Booster-Imfpung gilt die Ausnahme von der Testpflicht ab Erhalöt der Impfung.

2G+ in der Gastronomie
Die 2G+-Regel gilt auch in der Gastronomie. Heißt: Wer geimpft oder genesen ist, benötigt zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis. Wer zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzen drei Monaten von einer Infektion genesen ist, muss keinen zusätzlichen Test nachweisen.

Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiösität der Omikron-Variante gilt in Warteschlangen im Freien sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen, für die keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt, wieder die Maskenpfliocht.

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
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