Paragraf 219a wird aus dem Strafgesetzbuch gestrichen

Paragraf 219a wird aus dem Strafgesetzbuch gestrichen

Hart umkämpft und endlich geschafft:
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schwerte, Birgit Wippermann, begrüßt mit ihren Kolleginnen in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW die wegweisende Entscheidung des Bundestages zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts jeder Frau in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) forderte in den letzten Jahren nicht nur die Abschaffung des §218 StGB sondern auch verstärkt die Abschaffung des §219a. Frauen darf der Zugang zu umfassenden und fachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche nicht weiter erschwert werden! Die Informationsweitergabe durchnÄrzt*innen, darf durch den §219a StGB nicht weiter kriminalisiert werden! Unter diesem Themenschwerpunkt hat sich die LAG NRW im Jahr 2021 mit Fachtagungen, Informationsplattformen, Mitgliederversammlungen und Resolutionen solidarisch an die Seite der vielen starken Akteur*innen gestellt.
Nun ist der Bundestag einen wesentlichen Schritt gegangen. Der Paragraph 219a StGB ist Geschichte. Ärzt*innen dürfen ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und das ist gut so! Ein großartiger Schritt für die Rechte von Frauen, ihre Selbstbestimmung und Gesundheit. Sachkundige Beratung und gute Unterstützung in schwierigen, belastenden Situationen vermeiden,ndass Frauen alleingelassen werden. Zusätzlich steigt damit die Hoffnung, dass sie nicht länger dem Risiko von schlechter gesundheitlicher Versorgung ausgesetzt sind.
Die LAG NRW begrüßt die Entscheidung des Bundestages und ist stolz darauf, mit ihrer starken Stimme zu diesem Entscheid beigetragen zu haben. Ebenfalls positiv bewertet die LAG den auf Landesebene im Zukunftsvertrag erstellten Passus, der besagt, dass ungewollt Schwangere schnelle Informationen, Beratung und Möglichkeiten zu operativen und medikamentösen Abbrüchen erhalten. „Sowohl die bundesweite Abschaffung des § 219a als auch das Bestreben der NRW-Landesregierung nach einer besseren Versorgungslage für ungewollt Schwangere sollten aber nur der Anfang sein, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren und aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.“, fordert Birgit Wippermann mit ihren Kolleginnen.

Mit großer Sorge blicken die Gleichstellungsbeauftragten in die USA. So wurde kürzlich das aus dem Jahre 1973 stammende Grundsatzurteil, welches Abtreibungen bundesweit legalisierte, vom US-Supreme Court aufgehoben. Es ist nicht akzeptabel, dass unter religiöser Argumentation ein juristisches Machtinstrument über Frauen besteht. Unter dem Vorwand des Schutzes des ungeborenen Lebens werden Frauen selbst nach einer Vergewaltigung oder in wirtschaftlicher Notlage in die alleinige Verantwortung und Schuld genommen. Nicht nur, dass das Recht auf körperliche Selbstbestimmung mit diesem Urteil eklatant ausgehebelt wurde, auch Fragen nach der Verantwortung für die Verhütung seitens der Männer oder soziale Gerechtigkeit werden ausgeblendet.

Weitere Infos gibt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Birgit Wippermann T. 02304-104-691
gleichstellung@stadt-schwerte.de.

PM Stadt Schwerte
Bild: Stadt Schwerte