Schon seit längerem hat die Bundesregierung beschlossen, dass der digitale Personalausweis auf dem Smartphone kommen soll. Auch der Bundesrat hat den, Gesetzesentwurf bereits im Juni zugestimmt. Jetzt ist es endlich soweit. Seit dem 01. September 2021 ist das dazugehörige Gesetz in Kraft getreten, welches die Grundlage für die Ausweisfunktion am Smartphone schafft. Bis diese längst überfällige digitale Funktion aber auch wirklich genutzt werden kann, wird es noch ein wenig dauern.
Jeder Bürger wird sich künftig, zum Beispiel gegenüber Behörden, ganz einfach mit seinem Smartphone ausweisen können. Insbesondere die Wirtschaft hat schon seit längerem diese Möglichkeit der digitalen Identifizierung gefordert. Im kommenden Dezember dann endlich wird das sogenannte Smart-eID-Verfahren einsetzbar sein.
Voraussetzung dafür ist, dass die Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises aktiviert, also freigeschaltet ist. Sollte das nicht der Fall sein, so ist, um das Smart-eID-Verfahren nutzen zu können, ein Besuch bei der zuständigen Behörde erforderlich. Dort kann man sich die Online-Ausweisfunktion freischalten lassen. Bürger, die einen neuen Personalausweis beantragen, sollten daran denken, diese Funktion direkt aktivieren zu lassen.
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Ausweisdokument für das Smart-eID-Verfahren genutzt werden kann, der kann sich die entsprechende App mit dem Namen „AusweisApp2“ auf seinem Smartphone installieren und seinen Ausweis prüfen lassen. Voraussetzung dafür und für diese Funktion generell ist ein Smartphone mit NFC-Funktion (Near Field Communication), die auch für die Bezahlung mit dem Smartphone erforderlich ist.
Die AusweisApp2 kannst Du Dir hier direkt downloaden und installieren
Wie findest Du die Möglichkeit des digitalen Personalausweises?
Deine persönliche Meinung kannst Du in einem Kommentar weiter unten äußern.